Vorteilhaft.
scriptEXPERT ist eine kostenpflichtige Dienstleistung, die von Texterinnen und Textern wie von ihren Auftraggebern beansprucht werden kann: Das Angebot beinhaltet die fachliche Beurteilung von Textarbeiten durch ein Team von erfahrenen Textern und Texterinnen (dies erfolgt idealerweise vor der Einleitung eines dadurch unter Umständen vermeidbaren Gerichtsverfahrens). Wichtig: scriptEXPERT beinhaltet keine Rechtsberatung.
Wie funktioniert scriptEXPERT?
Grundlagen: Für Expertisen, die auch im Auftrag von Gerichtsbehörden erstellt werden, sind die script-Bewertungskriterien für Textqualität massgebend. Die Beurteilung kann um so differenzierter erfolgen, je präzisere Angaben zum spezifischen Textauftrag vorliegen (Briefing und auftraggeberseits allenfalls zur Verfügung gestellte Unterlagen, Offerte, Protokolle, Aktennotizen etc.). Für die Prüfung der Angemessenheit von Forderungen orientiert sich scriptEXPERT an den Honoraransätzen des Verbands.
Prozedere: Kontaktieren Sie im Falle eines Falls die Geschäftsstelle von script schriftlich – unter Beilage der zu bewertenden Textarbeit sowie allen wesentlichen Informationen zum Sachverhalt bzw. zur Streitsache. Der Geschäftsleiter wird Ihnen danach eine (vom Textumfang und der Fragestellung abhängige) Offerte für die Expertise unterbreiten. Nach Ihrer schriftlichen Zusage stellt die Geschäftsstelle ein scriptEXPERT-Dreierteam zusammen. Es besteht in jedem Fall aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Bei der Rekrutierung des dritten Teammitglieds, das nicht zwingend Mitglied von script sein muss, zählt primär die textspezifische Erfahrung (z. B. eine Directmailing-Fachperson, wenn es um die Begutachtung eines Directmailing-Texts geht).
Daten-/Persönlichkeitsschutz: Die Beurteilung wird schriftlich festgehalten und einzig der Person zugestellt, die die Expertise angefordert hat. Sowohl der script-Geschäftsleiter wie die Mitglieder des Beurteilungsteams sind zu uneingeschränkter Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne ausdrückliche und schriftlich erteilte Ermächtigung dürfen keine Drittpersonen informiert werden – weder über den Auftrag, die Auftraggeber der Expertise oder die Streitparteien noch über das Ergebnis der Beurteilung.
Unparteilichkeit: Die Mitwirkung an der Beurteilung setzt Unabhängigkeit und grösstmögliche Unbefangenheit aller Teammitglieder voraus. Keines von ihnen darf in Geschäftsbeziehung mit einer der Streitparteien oder gar selbst in den Streitfall involviert sein.
Vorbehalt: Den Auftrag für eine Expertise kann script ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Kosten: Für eine Expertise durch ein dreiköpfiges scriptEXPERT-Team werden im Minimum CHF 1'500.– verrechnet; script-Mitgliedern wird ein Reduktion von 20 % gewährt.
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